Recht

Aktuell

Nur noch Basisschutz in der Kanzlei

von Axel Dammer

 

Mit Ausnahme der vorübergehend bestehen bleibenden Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Maske) heben wir mit sofortiger Wirkung alle anderen allgemeinen Einschränkungen bei Besuchen in der Kanzlei auf. Insbesondere ist für einen persönlichen Besuch somit kein 3G-Nachweis mehr erforderlich.

Die Entwicklung der leider noch immer andauernden Pandemie lässt dies mit Blick auf die unproblematische Möglichkeit einer Schutzimpfung für jedermann und die entspannte Lage in den Krankenhäusern zu. Wir setzen insoweit fortan auf die Umsicht und die Eigenverantwortung unserer Mandantinnen und Mandanten mit folgenden Empfehlungen:

1. Die Möglichkeit zur Vereinbarung telefonischer Besprechungstermin besteht selbstverständlich weiterhin unverändert fort. Diese Option hat sich völlig unabhängig vom Pandemiegeschehen als gerne genutzte Alternative etabliert und wir laden Sie selbstverständlich ein, auch weiterhin auf telefonische Erörterungen zurückzugreifen. In gleicher Weise haben Sie natürlich die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Mandatserteilung auf elektronischem Wege per E-Mail zukommen zu lassen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme entweder unsere allgemeine Kanzlei-E-Mail-Adresse kanzlei@ra-boyxen.de oder das Kontaktformular auf unserer Webpräsenz.

2. Sofern Sie sich für die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins entscheiden, empfehlen wir weiterhin dringend, die Besprechungstermine möglichst nur einzeln wahrzunehmen. Bitte überlegen Sie vor Ihrem Besuch, ob die Anwesenheit einer Begleitperson wirklich unverzichtbar erforderlich ist (beispielsweise aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse oder als begleitender Erziehungsberechtigte oder Betreuer). Unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist es in diesem Punkte individuell freigestellt, wie viele Personen zu persönlichen Besprechungen zugelassen werden. Sollte daher eine Begleitperson zum Besprechungstermin mitkommen wollen, geben Sie dies bitte unbedingt bereits bei der Terminvereinbarung an.

3. Wir bitten weiterhin darum, bei Besuchen in der Kanzlei allgemeine Hygienevorgaben zu beachten und nach Möglichkeit Abstand zu wahren. Wir verzichten weiterhin auf einen Händedruck zur Begrüßung und raten zum regelmäßigen Händewaschen sowie zur Händedesinfektion. Auch in puncto Abstand bestimmen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte individuell selbst, welche Bedingungen im Besprechungszimmer gelten.

4. Es versteht sich auch abseits der Pandemie von selbst, dass wir darum bitten, im Falle bestehender Krankheitssymptome (insbesondere Husten, Atembeschwerden, Kopfschmerzen, Fieber oder anderen Grippesymptomen) auf einen persönlichen Besuch in der Kanzlei zu verzichten.

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