Rechtsgebiet

Schadensersatz­recht

Schadensersatzansprüche können sich nicht nur bei vertraglicher Nichterfüllung oder Schlechterfüllung ergeben, sondern können auch Folge so genannter unerlaubter Handlungen, also beispielsweise der Verletzung von Leib, Leben oder Eigentum sein.

Wenn Sie das Opfer einer Körperverletzung geworden sind, stehen Ihnen beispielsweise gegen den Täter Schadenersatzansprüche zu (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.). Wenn Ihr Eigentum als Folge einer Sachbeschädigung beeinträchtigt wurde, können ebenfalls Ansprüche gegen den Schädiger geltend gemacht werden. Hat der Schädiger nur fahrlässig gehandelt, kommt häufig eine Haftpflichtversicherung auf Seiten des Schädigers für den entstandenen Schaden auf.

Wir setzen Ihre Ansprüche engagiert, schnell und vollständig für Sie durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Unsere Anwälte für das Schadensersatzrecht