Rechtsgebiet

Familienrecht

Das Familienrecht befasst sich zunächst mit den klassischen Fragestellungen bei Trennung und Scheidung. Dies betrifft die Ansprüche und Pflichten rund um den Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, das Sorgerecht und Umgangsrecht sowie die Vermögensauseinandersetzung und den Zugewinnausgleich unter Eheleuten.

Der Anwalt für Familienrecht leistet aber auch eine umfassende Beratung bei familienrechtlichen Vertragsgestaltungen (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung).

Zunehmend von Bedeutung in der familienrechtlichen Anwaltspraxis sind die Bereiche Elternunterhalt, Schwiegerelternzuwendungen und Ansprüche bei Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Der auf das Familienrecht spezialisierte Anwalt muss seinen Mandanten aber auch an den Schnittstellen zwischen Familienrecht und anderen Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht, Mietrecht und Sozialrecht, rechtlich fundiert beraten und vertreten. In unserer Kanzlei ist dies durch die Spezialisierung unserer Anwälte sicher gewährleistet.

Unsere Anwältin für das Familienrecht