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Vergleichsangebot im "Dieselskandal"

von Axel Dammer

 

Seit Ende der vergangenen Woche erhalten Besitzer der vom "VW-Dieselskandal" Fahrzeuge, die im Klageregister der noch anhängigen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingetragen waren, Schreiben des Konzerns mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse an einem Vergleichsschluss besteht. Angeboten wird eine (der Höhe nach vom jeweiligen fahrzeugabhängige) pauschale Entschädigungszahlung gegen Abgabe einer umfänglichen Abfindungserklärung.

Die Alternative zum Vergleichsschluss ist für alle betroffenen Fahrzeugbesitzer eine individuelle Klage gegen die Volkswagen AG; gerichtet auf eine Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder sogar eine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages. In diesem Zusammenhang ist in einem Individualverfahren eines Betroffenen im Mai ein  Verhandlungstermin beim des Bundesgerichtshof angesetzt, in welchem voraussichtlich eine lang ersehnte höchstrichterliche Entscheidung in der "Diesel-Frage" zu erwarten ist.

Hieraus resultiert jedoch für das noch anhängige Musterfeststellungsverfahren, dass die dort klagende Verbraucherzentrale angekündigt hat, die Klage Ende April diesen Jahres zurückzunehmen. Aus eben diesem Grunde ist gemäß der Vereinbarung der Verfahrensbeteiligten ein Vergleichsschluss längstens bis zum

20.04.2020

möglich.

Gerne beraten wir Sie über die leider nicht einheitlich zu beantwortende Frage, ob der Abschluss des angebotenen Vergleiches sinnvoll ist oder nicht. Bitte beachten Sie hierbei jedoch unbedingt die vorgenannte Frist.

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