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BGH entscheidet gegen "Impfgegner"

von Axel Dammer

 

Mit seiner Entscheidung vom 03.05.17 spricht sich der Bundesgerichtshof klar gegen die Verweigerung von Schutzimpfungen für Kinder aus. Entschieden wird in diesem Sinne über den Streit zweier Elternteile, die über eben die Frage uneinig waren, ob das gemeinsame Kind geimpft werden sollte.

Der Senat entschied durch Beschluss (XII ZB 157/16), dass die Entscheidung dem Elternteil übertragen werden sollte, der sich an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts hält.

Der bisweilen verbreiteten Auffassung kategorischer "Impfgegner" erteilt das Gericht damit eine klare Abfuhr. 

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