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"VW-Schummelsoftware" berechtigt zum Rücktritt

von Axel Dammer

 

Das Landgericht Krefeld hat in seiner Entscheidung vom 14.09.16 erstmals seit Bekanntwerden des "VW-Abgasskandals" den Rücktritt eines betroffenen Käufers für rechtmäßig erachtet; dies (im Gegensatz zum Landgericht München), obwohl der beklagte Händler nicht unmittelbar dem Herstellerkonzern angehört.

Das Landgericht München gaben dem dortigen Kläger lediglich Recht, da der beklagte Händler eine 100prozentige Tochter des Herstellerkonzerns war und sich daher dessen arglistige Täuschung zurechnen lassen müsse.

Das Amtsgericht Bochum hatte in der gleichen Situation das Rücktrittsersuchen mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Mangel kein erheblicher Mangel im Rechtssinne sei. Gerechtfertigt sei daher allenfalls eine Minderung des Kaufpreises.

Diese Auffassung teilen die Krefelder Richter nicht. Vielmehr seien betroffene Käufer aufgrund eines verbleibenden "berechtigten Mangelverdachts" berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gleichlautende Anliegen betroffener Käufer im hiesigen Gerichtsbezirk werden jedoch nach dieser Entscheidung jedenfalls in erster Instanz erfolgreich sein.

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