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Es gibt keinen "einfach gelagerten Verkehrsunfall"

von Axel Dammer

Klares Statement des Amtsgerichts Hamburg

 

Das Amtsgericht Hamburg gelangt in seiner Entscheidung vom 31.01.18 (20a C 451/17) zu der eindeutigen Einschätzung, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall immer erforderlich ist und somit diehierdurch ausgelösten Kosten vom Schädiger (bzw.der hinter ihm stehenden Haftpflichtversicherung) zu erstatten sind.

Das Amtsgericht liegt damit klar auf der Linie des BGH und des OLG Frankfurt. Siehe hierzu unser Beitrag "Der falsche Freund".

In der Urteilsbegründung heißt es:

So gibt es den "einfach gelagerten Verkehrsunfall", wie ihn der BGH in der von der Beklagten zitierten Entscheidung von vor gut 23 Jahren angenommen hat, heute grds. nicht mehr. Selbst wenn die Haftung dem Grunde nach mal vergleichsweise einfach erscheint, ist heute die Schadensabwicklung zur Höhe in jedem Fall so vielschichtig geworden, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts regelmäßig erforderlich ist.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir können nur die Empfehlung wiederholen: bedienen Sie sich SOFORT nach einem Verkehrsunfall der Hilfe eines erfahrenen Verkehrsrechtlers. Nur dieser vertritt von Berufs wegen allein Ihre Interessen und sorgt für die korrekte und vollständige Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

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