Recht

Aktuell

Baurechtsreform

von Axel Dammer

 

Die Bundesregierung hat am 2.3.2016 eine weitreichende Reform des Bauvertragsrechts beschlossen, die sowohl für Bauunternehmer, aber auch für Bauherren erhebliche Änderungen der Rechtslage mit sich bringen wird. Die Problemstellung ist im Gesetzesentwurf so geschildert: 

„Für die komplexen, auf eine längere Erfüllungszeit angelegten Bauverträge sind die Regelungen des Werkvertragsrechts häufig nicht detailliert genug. Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts sind nicht gesetzlich geregelt, sondern der Vereinbarung der Parteien und der Rechtsprechung überlassen. Das Fehlen klarer gesetzlicher Vorgaben erschwert eine interessengerechte und ökonomisch sinnvolle Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen. Für Verbraucher birgt die Durchführung eines Bauvorhabens darüber hinaus weitere Risiken: Ein Verbraucher wendet für die Errichtung oder den Umbau eines Hauses häufig einen wesentlichen Teil seiner wirtschaftlichen Ressourcen auf. Unerwartete Mehrkosten durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung des Baus oder die Insolvenz des beauftragten Bauunternehmers können daher gravierende Auswirkungen haben. Gleichwohl enthält das geltende Werkvertragsrecht, abgesehen von einigen Einzelvorschriften, keine besonderen Verbraucherschutzvorschriften, wie es sie in anderen für den Verbraucher wichtigen Rechtsbereichen gibt."

Gelöst werden sollen diese Probleme dadurch, dass in das Bürgerliche Gesetzbuch eben solche derzeit fehlenden Verbraucherschutzvorschriften für den Bauvertrag, den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag eingefügt werden. Derzeit ist avisiert, dass die Neuregelungen Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten sollen.

Mit der Neuregelung wird sich zum einen jeder befassen müssen, der in der nächsten Zeit bauen möchte. Zum anderen stellen die Neuregelungen auch Bauunternehmer vor eine neue Rechtslage, die voraussichtlich mit einer an vielen Stellen erweiterten Haftung einhergehen wird.

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