Recht

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Stärkung der Verbraucherrechte bei Autokauf

von Axel Dammer

 

Nach der gesetzlichen Vorgabe wird zu Lasten eines gewerblichen KFZ-Händlers vermutet, dass ein Sachmangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb des Fahrzeuges zeigte, schon bei Übergabe vorlag. Nach bisheriger Rechtsprechung traf den Käufer jedoch die volle Beweislast für das Vorliegen des Sachmangels. Die Vermutung zulasten des Verkäufers betraf allein den Zeitpunkt des Mangels (!). 

Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 103/15) sieht nunmehr zugunsten der Verbraucher eine erhebliche Verschiebung dieser Beweislastverteilung vor. So nimmt der Senat an, dass ein privater Käufer gegenüber einem gewerblichen Händler innerhalb der gesetzlichen 6-Monats-Frist lediglich das Auftreten einer "Mangelerscheinung" beweisen muss. Ausdrücklich nicht hat er den Beweis für die konkrete Mangelursache zu führen. 

Dies bedeutet eine deutliche Verstärkung gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften und erleichtert die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ggü. einem gewerblichen KFZ-Händler bei Erhalt eines mangelhaften Fahrzeuges.

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