Recht

Aktuell

Coronaschutzverordnung

von Axel Dammer

 

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW tritt am 11.01.21 in Kraft. Die hierin festgelegten Einschränkungen im Zuge des "verlängerten Lockdowns" gelten bis einschließlich zum 31.01.21.

Leider ist immer wieder festzustellen, dass die Berichterstattung in den Medien über den vermeintlichen Inhalt der Verordnung nicht- oder nur teilweise mit der rechtlichen Realität übereinstimmt. 

Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten über die in Ihrem Unternehmen oder im privaten Bereich zu wahrenden Sicherheitsvorschriften stehen wir Ihnen natürlich gerne beratend zur Seite.

Den Verordnungstext finden Sie hier.

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