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ACHTUNG!

von Axel Dammer

Die "Datenschutzauskunft-Zentrale" ist KEINE Behörde!

 

Entgegen der Aufmachung- und dem gewählten Tonfall des Schreibens handelt es sich bei der "Datenschutzauskunft-Zentrale" nicht um eine Behörde. Und mit dem Ausfüllen- und der Unterschrift des Beiblatts werden auch nicht lediglich Informationen zur Erfüllung einer "gesetzlichen Pflicht" weitergegeben; sondern eine KOSTENPFLICHTIGE (!) vertragliche Verpflichtung begründet. 

Über den Nutzen dieses Vertrages mag sich jeder selber Gedanken machen; ebenso über die Seriösität des Schreibens.

Das OLG Düsseldorf (I-20 U 100/11) erachtete die frappierend ähnliche Vorgehensweise der "Gewerbeauskunft-Zentrale" jedenfalls bei zivilrechtlicher Wertung als "irreführend".  

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