Die im Sommer in Kraft getretenen Neuregelungen der Strafprozessordnung bringen weitreichendere Befugnisse der Ermittlungsbehörden mit sich. Das betrifft nicht nur Beschuldigte, sondern insbesondere auch Zeugen. Die frühzeitige Hinzuziehung eines Verteidigers oder ggf. sogar Zeugenbeistandes ist nach der Reform umso mehr angezeigt.