Das Landgericht Krefeld erachtet seit Bekanntwerden des "VW-Abgasskandals" erstmals zulasten eines nicht unmittelbar herstellerangehörigen Händlers eine Rücktrittserklärung für wirksam.
Die Bundesregierung hat am 2.3.2016 eine weitreichende Reform des Bauvertragsrechts beschlossen, die sowohl für Bauunternehmer, aber auch für Bauherren erhebliche Änderungen der Rechtslage mit sich bringen wird.
Zur Frage der (fehlenden?) Sinnhaftigkeit einer durchaus fragwürdigen Strafvorschrift einige nachdenkliche und sehr lesenswerte Worte von Thomas Fischer in der aktuellen "Zeit":