Die Bundesregierung hat am 2.3.2016 eine weitreichende Reform des Bauvertragsrechts beschlossen, die sowohl für Bauunternehmer, aber auch für Bauherren erhebliche Änderungen der Rechtslage mit sich bringen wird.
Zur Frage der (fehlenden?) Sinnhaftigkeit einer durchaus fragwürdigen Strafvorschrift einige nachdenkliche und sehr lesenswerte Worte von Thomas Fischer in der aktuellen "Zeit":
Sie finden hier unter dem Titel "(Un-)erlaubter Waffenbesitz" ein sehr lesenswertes Editorial vom Herausgeber des Anwaltsblatts, Herrn Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen betreffend die - leider auch unter vielen Berufskollegen immer mehr um sich greifende - Unsitte, zivilrechtlichen Forderungen durch unbegründete Strafanzeigen vermeintlichen Nachdruck verleihen.