Trotz pandemiebedingt fehlendem Karneval schließt die Kanzlei am Freitag, den 12. Februar um 12:00 Uhr Ihre Pforten. Ab Dienstag, den 16. Februar sind wir wieder voll für Sie da.
Am gestrigen Tage ist die aus der letzten Bund-Länder-Konferenz erwachsene Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft getreten. Diese verpflichtet Arbeitgeber unter anderem dazu, Beschäftigten die Arbeit in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, sofern nicht dringende betriebliche Erfordernisse dem entgegenstehen. Tatsächlich dürfte die vermeintliche „Pflicht“, Home Office zu ermöglichen, de facto lediglich eine „verschärfte Ermahnung“ geblieben sein.
Das Landgericht Mönchengladbach stärkt Ihre Rechte als Geschädigte eines Verkehrsunfalls und erteilt der anlasslosen Fahrzeugnachbesichtigung durch die Haftpflichtversicherung eine klare Absage.