Das OLG Düsseldorf stärkt mit einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Unfallgeschädigten beim häufig streitbelasteten Thema Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur.
Höchstrichterlich hat das OLG Düsseldorf nunmehr über den Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Einschaltung eines deutschen Rechtsanwalts nach einem Verkehrsunfall in Polen entschieden.