Recht

Aktuell

Zutritt zur Kanzlei ab sofort nur mit medizinischer Maske

von Axel Dammer

Wir bitten Sie höflich, bei Besuchen in der Kanzlei ab dem 25.01.21 eine medizinische Maske im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu tragen. Dies sind OP-Masken, FFP2-Masken oder Masken des vergleichbaren Standards KN 95/N 95. 

Die Infektionszahlen in Deutschland sinken bekanntlich langsam aber stetig als Folge der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Für Ihren Beitrag, zur weiteren Eindämmung der Pandemie und somit einen weiteren Schritt hin zur Normalität bedanken wir uns.

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Wir sind auch im Lockdown für Sie da.

von Axel Dammer

Lockdown2

Auch im verlängerten- und verschärften Lockdown sind wir uneingeschränkt für Sie da. Bitte beachten Sie unsere Infektionsschutzmaßnahmen.

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Coronaschutzverordnung

von Axel Dammer

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW tritt am 11.01.21 in Kraft. 

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