Wir bitten Sie höflich, bei Besuchen in der Kanzlei ab dem 25.01.21 eine medizinische Maske im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu tragen. Dies sind OP-Masken, FFP2-Masken oder Masken des vergleichbaren Standards KN 95/N 95.
Die Infektionszahlen in Deutschland sinken bekanntlich langsam aber stetig als Folge der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Für Ihren Beitrag, zur weiteren Eindämmung der Pandemie und somit einen weiteren Schritt hin zur Normalität bedanken wir uns.