Direkt zu Beginn: Das ersehnte womöglich alles klärende Urteil des BGH zum „Dieselskandal“ existiert bis dato immer noch nicht. Vorhanden ist allerdings nunmehr mindestens ein Hinweisbeschluss mit einer "Marschrichtung".
In seiner jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 25.09.2018 (VI ZR 65/18) hatte sich der BGH ein weiteres Mal mit der Frage der Erstattung von Verbringungskosten (Kosten des Fahrzeugtransportes z.B. zu externen Lackierbetrieben) zu befassen.