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Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, füllen Sie bitte folgende Felder aus. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem Verkehrsunfall wird eine Rechtschutzversicherung in der Regel nicht benötigt. Die Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Lesen Sie hierzu bitte mehr unter der Rubrik Kosten
Falls bereits ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben wurde, nennen Sie und bitte Name und Anschrift des Sachverständigen:
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