Die Kanzlei bleibt - wie auch im Vorjahr - Heiligabend und Silvester geschlossen. Wir bitten Sie, dies bei etwa zum Jahresende auslaufenden Fristen zu berücksichtigen.
Der Gesetzgeber reagiert mit entscheidenden zeitlich begrenzten Änderungen des BGB nunmehr auf die angeschlagene finanziellen Situation von Verbrauchern und Kleinstunternehmern in Folge der Corona-Pandemie.