Der Gesetzgeber reagiert mit entscheidenden zeitlich begrenzten Änderungen des BGB nunmehr auf die angeschlagene finanziellen Situation von Verbrauchern und Kleinstunternehmern in Folge der Corona-Pandemie.
Aus gegebenem Anlass müssen wir Sie sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch im Interesse unserer Mitarbeiter höflich darum bitten, bis auf weiteres persönliche Besprechungstermine in unserer Kanzlei alleine wahrzunehmen.
Seit Ende der vergangenen Woche erhalten Besitzer der vom "VW-Dieselskandal" Fahrzeuge, die im Klageregister der noch anhängigen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingetragen waren, Schreiben des Konzerns mit der Bitte um Mittelung, ob Interesse an einem Vergleichsschluss besteht. Angeboten wird eine (der Höhe nach vom jeweiligen fahrzeugabhängige) pauschale Entschädigungszahlung gegen Abgabe einer umfänglichen Abfindungserklärung.