Recht

Aktuell

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Nachbesichtigung

Das Landgericht Mönchengladbach stärkt Ihre Rechte als Geschädigte eines Verkehrsunfalls und erteilt der anlasslosen Fahrzeugnachbesichtigung durch die Haftpflichtversicherung eine klare Absage.

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Wir bitten Sie höflich, bei Besuchen in der Kanzlei ab dem 25.01.21 eine medizinische Maske im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu tragen. Dies sind OP-Masken, FFP2-Masken oder Masken des vergleichbaren Standards KN 95/N 95. 

Die Infektionszahlen in Deutschland sinken bekanntlich langsam aber stetig als Folge der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Für Ihren Beitrag, zur weiteren Eindämmung der Pandemie und somit einen weiteren Schritt hin zur Normalität bedanken wir uns.

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Lockdown2

Auch im verlängerten- und verschärften Lockdown sind wir uneingeschränkt für Sie da. Bitte beachten Sie unsere Infektionsschutzmaßnahmen.