Zutritt zur Kanzlei ab sofort nur mit medizinischer Maske
von Axel Dammer
Wir bitten Sie höflich, bei Besuchen in der Kanzlei ab dem 25.01.21 eine medizinische Maske im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu tragen. Dies sind OP-Masken, FFP2-Masken oder Masken des vergleichbaren Standards KN 95/N 95.
Die Infektionszahlen sinken bekanntlich langsam aber stetig als Folge der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Für Ihren Beitrag, zur weiteren Eindämmung der Pandemie und somit einen weiteren Schritt hin zur Normalität bedanken wir uns.